1.1. Diese Ticket-AGB gelten für alle Veranstaltungen, die von der RiF Bonn GmbH, Vorgebirgsstraße 37 in 53119 Bonn, (im Folgenden „Veranstalterin“) durchgeführt werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Besuchern (im Folgenden „Sie“, „Käufer“, „Karteninhaber“) und der Veranstalterin (im Folgenden „Besuchervertrag“).
1.2. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt in der Regel über autorisierte Vertriebspartner (z. B. Eventim oder lokale Ticketvorverkaufsstellen, im Folgenden „Vertriebspartner“) zustande, die den Verkauf der Tickets im Namen und auf Rechnung der Veranstalterin vermitteln. Neben diesen AGB gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertriebspartner. Im Falle von Abweichungen haben diese AGB Vorrang. Zusätzliche Hinweise, wie z. B. zu Ticketpersonalisierungen oder Weitergabebeschränkungen, können für einzelne Veranstaltungen gesondert gelten und sind zu beachten.
1.3. Der Ticketkaufpreis, bestehend aus Grundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und ggf. weiteren Gebühren (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer), ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig und steht der Veranstalterin zu. Vertriebspartner können zusätzliche Gebühren im eigenen Namen erheben.
1.4. Tickets bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Veranstalterin. Vor der vollständigen Zahlung berechtigen sie nicht zum Eintritt.
1.5. Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt, auch nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung einer volljährigen, vertretungsberechtigten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr. Es ist ein Schüler-/Ausweis mitzuführen. Die Veranstalterin behält sich vor, spezielle Regelungen für einzelne Veranstaltungen zu treffen.
1.6. Der Besuch mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund für die Ermäßigung beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls ist die Zahlung des Differenzbetrags erforderlich.
1.7. Mit der Übergabe des Tickets an den Versandträger geht das Risiko des Verlusts auf den Käufer über. Ersatz für verloren gegangene Tickets wird nicht gewährt.
1.8. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Veranstalterin dem schriftlich zustimmt.
Für Veranstaltungen mit personalisierten Tickets gelten zusätzlich die jeweiligen Personalisierungsbedingungen. Diese werden beim Ticketkauf bekannt gegeben.
Das Recht zum Besuch der Veranstaltung ist nicht ohne Weiteres übertragbar. Eine Übertragung ist nur zulässig, wenn der neue Inhaber keinen höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuüglich maximal 25 % Nebenkostenaufschlag (z. B. Porto) zahlt. Der neue Inhaber muss alle Verpflichtungen aus diesen AGB übernehmen.
4.1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, Krankheit von Künstlern) abzusagen oder zu verlegen.
4.2. Bei Absage wird der Ticketgrundpreis gegen Vorlage des Originaltickets erstattet. Die Erstattung muss binnen 30 Tagen nach dem geplanten Termin über den Vertriebspartner geltend gemacht werden.
4.3. Bei Verlegung behalten Tickets ihre Gültigkeit. Käufer können sie bis 24:00 Uhr am Vortag der Ersatzveranstaltung zur Erstattung des Ticketgrundpreises zurückgeben.
4.4. Gebühren (z. B. Vorverkaufs- und Systemgebühren) werden nicht erstattet. Reise- und Unterbringungskosten werden ebenfalls nicht ersetzt.
4.5. Die Veranstalterin kann bei behördlich angeordneten Kapazitätsbeschränkungen Tickets per Losverfahren für ungültig erklären. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Erstattung entsprechend.
4.6. Bezüglich der durch die einzelnen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren möglichen Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung wird auf die AGB der einzelnen Vertriebspartner verwiesen.
4.7. Die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben von den hier getroffenen Regelungen unberührt. Es wird insoweit auf Ziffer 5. ff. verwiesen.
5.1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, sind “wesentliche Vertragspflichten”.
5.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur für den typischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3. Hat die Veranstaltung mindestens die Hälfte der Spieldauer erreicht, erfolgt bei Abbruch keine Erstattung.
Die Veranstalterin kann Karteninhabern andere Plätze in derselben oder einer höheren Preiskategorie zuweisen. In niedrigeren Kategorien wird die Differenz erstattet.
Das Anfertigen von Aufnahmen ist untersagt. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Veranstalterin ist berechtigt, selbst Aufnahmen der Veranstaltung anzufertigen und diese ohne Vergütung zu nutzen. Weitere Details zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden ergänzend zu jedem Event bekannt gegeben.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, großen Taschen oder Schirmen ist untersagt. Bei Verstoß kann der Zutritt verweigert werden. Genaue und verbindliche Informationen zu den Gegenständen, die mitgeführt werden dürfen oder nicht und zu den sonstigen Sicherheitsvorgaben, werden zum jeweiligen Event bekanntgegeben und sind für die Besucher verbindlich.
9.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand ist Bonn, soweit gesetzlich zulässig.
Es besteht kein Widerrufsrecht, weil es sich um Dienstleistungen im Bereich Freizeitveranstaltungen handelt (siehe Ausnahmeregelung in § 312g Abs.2 Nr.9 BGB).
Die RiF Bonn GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.